Am 26. Mai wählen – aber es wird kein Kinderspiel

Für drei Parlamente mehr als 1000 Bewerber. Aus Möhringen kaum jemand dabei

 

Ein Parlament für Europa, eines für die Region Stuttgart (offiziell die Regionalversammlung) und eines für den Großen Sitzungssaal im Stuttgarter Rathaus (den Gemeinderat) wählen – dies alles für unterschiedliche Wahlberechtigte und nach unterschiedlichem Wahlrecht. Das ist die Aufgabe, die demokratiebewusste Bürgerinnen und Bürger am 146. Tag des Jahres im Wahllokal lösen sollen.

 

Von Klaus Grundgeiger

 

Keine Kandidatin und kein Kandidat aus Möhringen sind unter den 1389 Personen (davon 479 Frauen), die sich in einer der 41 zur Europawahl zugelassenen Parteien oder sonstigen politischen Vereinigungen um einen der für Deutschland im Europaparlament reservierten 96 Plätze bewerben.

 

Bei der Europawahl hat jeder Wahlberechtigte nur eine Stimme. Diese Stimme kann man nicht bestimmten Kandidatinnen oder Kandidaten geben, sondern einer der Listen von Parteien oder zugelassenen Vereinigungen. Diese haben schon zuvor die Reihenfolge der Kandidaten auf ihrer Liste festgelegt. Nach Wahlschluss werden in allen Wahllokalen die Stimmzettel ausgezählt und weitergemeldet – bis der Bundeswahlleiter die auf eine Listenverbindung entfallenden Sitze mitteilen kann.

 

Wählen dürfen auch in Möhringen am 26. Mai bei der Europawahl alle Deutschen, die an diesem Tag mindestens das 18. Lebensjahr vollendet und mindestens drei Monate lang ununterbrochen in Deutschland gelebt haben. Das gilt auch für EU-Bürger, die 18 sind und seit mindestens drei Monaten in der Europäischen Union wohnen. Zeitgleich ist am 26. Mai die Wahl zur Regionalversammlung. Wahlkreise sind der Stadtkreis Stuttgart und die fünf Landkreise Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg sowie der Rems-Murr-Kreis. Aus Stuttgart werden 18 Regionalräte in die neue Regionalversammlung einziehen. Gewählt wird wie bei der Europawahl (also ab 18 Jahren) nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenvorschlägen (Wahlvorschläge). Komplette Listen für den Wahlkreis Stuttgart mit jeweils 18 Bewerberinnen/ Bewerbern präsentieren CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, die Freien Wähler, FDP, AfD und Die Linke. Mit weniger Kandidaten treten an: ÖDP, Piraten und zwei verschiedene Tierschutzparteien.

 

Eine Möhringerin tritt an

 

Und wer (wohlgemerkt von einem halbwegs aussichtsreichen Platz aus) will aus Möhringen in die Regionalversammlung? Lediglich die AfD-Kandidatin Sigrid Borst (Platz 7 der Liste) kann erwähnt werden. Ansonsten: Fehlanzeige! Und nun zum schwierigsten, aber für die Wähler auch spannendsten Wahlkapitel, der Gemeinderatswahl – ebenfalls am 26. Mai. 60 Kommunalpolitiker werden danach fünf Jahre lang bestimmen, was in Stuttgart und seinen Stadtbezirken läuft und was nicht. Der Gemeinderat ist das Hauptorgan der Stadt und die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger. Ihm steht die kommunalpolitische Führung zu. Er entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten, legt die Grundzüge für das Handeln der Verwaltung fest und setzt den Rahmen, innerhalb dessen die vom Oberbürgermeister geleitete Stadtverwaltung handelt.

 

Insgesamt kandidieren für den Gemeinderat 913 Bewerberinnen und Bewerber auf 20 genehmigten Wahlvorschlägen von Parteien und Wählervereinigungen. Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Gemeinderäte zu wählen sind – in Stuttgart also 60. Dabei kann der Wähler den Stimmzettel einer Partei oder Verbindung unverändert abgeben, muss ihn aber kennzeichnen. Dann erhält jeder der dort vorgedruckten Bewerber eine Stimme. Enthält die so abgegebene Liste weniger als 60 Kandidaten, geht ein Teil der insgesamt möglichen Stimmen allerdings verloren.

 

Wählerfreundlich

 

Das Wahlrecht ermöglicht bei der Gemeinderatswahl außerdem, Bewerbern bis zu drei Stimmen zu geben (kumulieren). Dann muss hinter die dafür vorgesehene Bewerberin oder den Bewerber die Zahl 2 oder 3 eingetragen werden. Die 60 Stimmen können also auf 20 oder mehr Kandidaten verteilt werden. Aber Achtung: Insgesamt dürfen am Ende nicht mehr als 60 Stimmen herauskommen. Wahlberechtigt sind bei der Gemeinderatswahl alle Deutschen und EU-Bürger ab 16 Jahren, die seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Stuttgart haben.

 

Desinteresse?

 

Wie viele Möhringerinnen oder Möhringer bewerben sich um Sitz und Stimme im Kommunalparlament? Wieder muss beklagt werden: Von allen Listenkandidaten sind es weniger als ein Prozent! Eine löbliche Ausnahme bilden „die Ripsams“ Beide kandidieren auf der Liste der CDU. Mutter Iris Ripsam, schon seit 20 Jahren Stadträtin, immerhin auf Platz 4, Sohn Fabian, der auch Bezirksbeirat ist, auf dem allerdings wenig aussichtsreichen Platz 44.

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