Autounfall mit Nandu oder Reh: Auf die Tierart kommt es an

 

Mit Tempo 100 auf der Landstraße und plötzlich springt ein Reh vors Auto:

 

Zusammenstöße mit Tieren gehören zu den häufigsten Autounfällen. Ob die Kfz- Versicherung den Schaden übernimmt, hängt von der Art des Tieres ab - und vom Versicherungsvertrag.

 

Teilkasko übernimmt Schäden durch Haarwild

Wer mit einem Wildtier wie Reh, Hirsch, Fuchs oder Wildschwein zusammenstößt, bekommt den Schaden in der Regel von seiner Teilkaskoversicherung erstattet. „Unfälle mit diesem sogenannten Haarwild sind in allen Tarifen abgedeckt“, erklärt Versicherungsexpertin Silke Rimmelspacher. Dazu gehören alle Tiere, die unter das Bundesjagdschutzgesetz fallen, auch Luchse, Seehunde und Wisente.

 

Blick in die Police gibt Sicherheit

Anders sieht es bei Federwild, Haus- und Nutztieren aus. Nicht generell versichert sind auch Unfälle mit freilebenden Wölfen und exotischen Tieren wie Waschbären oder Nandus, die in einigen Regionen Deutschlands heimisch geworden sind. „Damit die Versicherung auch bei Kollisionen mit diesen Tieren oder streunenden Hunden einspringt, ist ein erweiterter Teilkaskoschutz notwendig, beispielsweise auf ‚Tiere aller Art‘“, so Expertin Rimmelspacher. Ein Blick in die Police verrät Autofahrern, welche Tierarten bei ihnen eingeschlossen sind. Wenn Haus- und Nutztiere wie Kühe oder Schafe nicht in der Teilkaskoversicherung aufgelistet sind, können Autofahrer versuchen, ihren Schaden vom Tierhalter ersetzt zu bekommen - falls das Tier noch am Unfallort ist und der Halter eindeutig ermittelt werden kann. (ots/R+V Infocenter/red) 

 

Wie Assistenzsysteme vor Wildunfällen schützen, erfahren Sie auf www.lokalmatador.de/webcode/thema-2292

 

(Artikel aus Möhringen Aktuell, KW 19/2021)

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