Betriebliche Verfahrensdokumentation?

 

Was ist das denn? Es geht um Buchhaltung und Steuern. Spätestens seit diesem Jahr müssen Unternehmer hier Pflichten erfüllen. Bei einer Betriebsprüfung wird vom Finanzamt in Zukunft eine individuell ausgearbeitete betriebliche Verfahrensdokumentation verlangt. Darin ist schriftlich festgehalten, wie innerbetriebliche Prozesse stattfinden, zum Beispiel die Belegerfassung in einem Fakturierungssystem oder Kassiervorgänge. Das Fehlen einer Verfahrensdokumentation stellt hier einen Mangel dar und kann zu Zuschätzungen führen. Die Unternehmensberater Christian Dempf (l.) und Markus Wolf (r.) haben sich darauf spezialisiert, Unternehmen bei der Erstellung einer betrieblichen Verfahrensdokumentation zu unterstützen. Erreichbar sind die Unternehmensberater unter 0711/96 88 12 01, über post@milan-verfahrensdokumentation. de oder auf www.milan-verfahrensdokumentation. de

 

Foto/Text: rs

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