Diese Einrichtungen dürfen öffnen:
Aus der Corona-Verordnung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau (aktueller Stand): Die nachfolgende Lis te wird von der Landesregierung kontinuierlich aktualisiert und ergänzt. Änderungen sind hervorgehoben. Diese Einrichtungen dürfen geö net bleiben/diese Dienstleis tungen dürfen weiter erbracht werden (die Aufzählung ist unvollständig und ohne Gewähr). Die vollständige Liste und mehr Informationen sind auf https:// wm.baden-wuerttemberg.de/de/ service/aktuelle-infos-zu-corona/ aktuelle-corona-verordnung-derlandesregierung/ zu finden):
- Abhol- und Lieferdienste einschl. solche des Onlinehandels, auch für Gaststätten und Ähnliches
- Änderungsschneiderei
- Annahmestellen für Toto-Lotto Scheine
- Apotheken
- Augenoptiker
- Außer-Haus-Verkauf von Gaststätten, Cafés und Eisdielen
- Autovermietung, Car-Sharing
- Bäckereien/Konditoreien
- Banken und Sparkassen
- Baumärkte - Bausto standorte
- Beherbergungsbetriebe, Ferienwohnungen, Campingplätze, Wohnmobilstellplätze (zu geschäftlichen Zwecken)
- Betriebskantinen (ohne Bewirtung externer Gäste)
- Bestatter
- Brennstoffhandel
- Campingplätze für Personen mit dortigem Erstwohnsitz
- Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger
- Drogerien mit Verkauf von Lebensmitteln oder Getränken
- Einzelhändler für Gase, insbesondere für medizinische Gase
- Ersatzteilverkauf in Werkstätten, Autoteile- und Zubehörverkauf
- Fahrradwerkstätten
- Fotografendienstleistungen (insbes. Pass-, Werbe- und Produktfotografie) Freie Berufe (Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten etc.)
- Friseure (außer Bartpflege, Rasur und kosmetische Dienstleistungen)
- Fußpflege (medizinisch und kosmetisch, auch mobil)
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