Diese Einrichtungen dürfen öffnen:

Aus der Corona-Verordnung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau (aktueller Stand):  Die nachfolgende Lis te wird von der Landesregierung kontinuierlich aktualisiert und ergänzt. Änderungen sind hervorgehoben. Diese Einrichtungen dürfen geö net bleiben/diese Dienstleis tungen dürfen weiter erbracht werden (die Aufzählung ist unvollständig und ohne Gewähr). Die vollständige Liste und mehr Informationen sind auf https:// wm.baden-wuerttemberg.de/de/ service/aktuelle-infos-zu-corona/ aktuelle-corona-verordnung-derlandesregierung/ zu € finden):

 

- Abhol- und Lieferdienste einschl. solche des Onlinehandels, auch für Gaststätten und Ähnliches

- Änderungsschneiderei

- Annahmestellen für Toto-Lotto Scheine

- Apotheken

- Augenoptiker

- Außer-Haus-Verkauf von Gaststätten, Cafés und Eisdielen

- Autovermietung, Car-Sharing

- Bäckereien/Konditoreien

- Banken und Sparkassen

- Baumärkte - Bausto standorte

- Beherbergungsbetriebe, Ferienwohnungen, Campingplätze, Wohnmobilstellplätze (zu geschäftlichen Zwecken)

- Betriebskantinen (ohne Bewirtung externer Gäste)

- Bestatter

- Brennstoffhandel

- Campingplätze für Personen mit dortigem Erstwohnsitz

- Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger

- Drogerien mit Verkauf von Lebensmitteln oder Getränken

- Einzelhändler für Gase, insbesondere für medizinische Gase

- Ersatzteilverkauf in Werkstätten, Autoteile- und Zubehörverkauf

- Fahrradwerkstätten

- Fotografendienstleistungen (insbes. Pass-, Werbe- und Produktfotografie) Freie Berufe (Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten etc.)

- Friseure (außer Bartpflege, Rasur und kosmetische Dienstleistungen)

- Fußp˜flege (medizinisch und kosmetisch, auch mobil)

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