Einschränkungen durch Coronavirus

Folgende Geschäfte oder Einrichtungen müssen schließen/diese Dienstleistungen dürfen nicht erbracht werden (die Aufzählung ist unvollständig und ohne Gewähr; vgl. Seite 17. Es gilt die Corona- Verordnung): 

- Bartp ege und Rasur als Dienstleistung

- Beherbergungsbetriebe, Ferienwohnungen, Campingplätze und Wohnmobilstellplätze zu touristischen Zwecken

- Fahrradverleih zu touristischen Zwecken

- Fahrschulen

- Fitnessstudios, Tanzschulen und ähnliche Einrichtungen

- Gaststätten und Ähnliches; gemäß Stufe 2 soll Außengastronomie vor P‡fingsten wieder ö‰ffnen dürfen, gefolgt von den Innenbereichen

- Koch- und Grillschulen

- Kosmetikstudios und Kosmetikdienstleistungen im Gesichtsbereich durch Friseure

- Mobile, körpernahe Dienstleistungen (Tatoostudios usw.)

- Nagel-, Piercingstudios

- Prostitutionsstätten, Bordelle

- Reisebusse im Tourismus

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