Einschränkungen durch Coronavirus
Folgende Geschäfte oder Einrichtungen müssen schließen/diese Dienstleistungen dürfen nicht erbracht werden (die Aufzählung ist unvollständig und ohne Gewähr; vgl. Seite 17. Es gilt die Corona- Verordnung):
- Bartp ege und Rasur als Dienstleistung
- Beherbergungsbetriebe, Ferienwohnungen, Campingplätze und Wohnmobilstellplätze zu touristischen Zwecken
- Fahrradverleih zu touristischen Zwecken
- Fahrschulen
- Fitnessstudios, Tanzschulen und ähnliche Einrichtungen
- Gaststätten und Ähnliches; gemäß Stufe 2 soll Außengastronomie vor Pfingsten wieder öffnen dürfen, gefolgt von den Innenbereichen
- Koch- und Grillschulen
- Kosmetikstudios und Kosmetikdienstleistungen im Gesichtsbereich durch Friseure
- Mobile, körpernahe Dienstleistungen (Tatoostudios usw.)
- Nagel-, Piercingstudios
- Prostitutionsstätten, Bordelle
- Reisebusse im Tourismus
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