Erst nett – dann weg

Wegen der Corona-Pandemie geraten Tiere in Not

 

Ausgesetzt oder Tierheim: Alle Jahre wieder zur Ferienzeit werden die geliebten Haustiere zur Last. Corona hat diese Situation noch verschärft. 

 

Von KlausGrundgeiger 

 

„In vielen Tierheimen in ganz Deutschland werden und wurden in den vergangenen Wochen sogenannte Aufnahmestopps verhängt, weil besonders Vierbeiner, die während der Corona-Zeit spontan gekauft wurden, wieder abgegeben werden“, berichtet Jana Hoger, Fachreferentin für tierische Mitbewohner bei der in Stuttgart ansässigen PETA. 

 

Die weltweit größte Tierrechtsorganisation mahnt: Ehe Menschen einem Tier ein Zuhause geben, müssen sie sorgfältig abwägen, ob sie der Verantwortung gewachsen sind. Denn: „Ein tierischer Freund ist etwas Wunderbares, bedeutet aber eine Sorgfaltspflicht – für viele Jahre, in allen Lebenslagen und auch zur Urlaubszeit.“ Deshalb der Appell, „sich unbedingt vor der Aufnahme eines Vierbeiners Gedanken darüber zu machen, dass dies eine Entscheidung für viele Jahre ist, hinter der immer auch das Schicksal eines fühlenden Lebewesens steht“. 

 

Wer ein Tier aufnehmen möchte, sollte „immer ein Tierheim besuchen und einen tierischen Mitbewohner adoptieren“. Die Tierschutzorganisation fordert insbesondere zur Urlaubszeit: „Augen auf! Hunde werden oft einfach am Straßenrand oder an Raststätten festgebunden und zurückgelassen, Kleintiere in vielen Fällen in Pappkartons ausgesetzt. Menschen, die genauer hinsehen, können oftmals Leben retten.“ Grundsätzlich gelte: „Menschen, die Tiere aussetzen, begehen damit eine Straftat.“ 

 

Das Aussetzen von Tieren ist laut Tierschutzgesetz verboten und kann den Straftatbestand der Tierquälerei erfüllen. Dies kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Für die nicht artgerechte Unterbringung und Versorgung von Tieren sowie die bewusste Unterlassung notwendiger Hilfeleistung gilt das gleiche Gesetz. Ausgesetzte Tiere dürfen auch nicht einfach mitgenommen werden. In Deutschland gilt das Fundrecht: Die Auffindung muss gemeldet werden.

 

(Artikel aus Möhringen Aktuell, KW 33/2021)

 

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