Gebührenerlass für Außengastronomie

 

Eine gute Nachricht für die Wirte: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23. September zugestimmt, auf die Erhebung der Sondernutzungsgebühren für Außengastronomieflächen zu verzichten. Dies gilt rückwirkend ab dem 1. Januar für das Kalenderjahr 2021. Die Stadt verzichtet damit auf Gebühreneinnahmen von mindestens 785.000 Euro. Oberbürgermeister Frank Nopper sagte dazu: „Es ist geradezu unsere Pflicht als Stadt, in schwerer Zeit unserer Gastronomie unter die Arme zu greifen und ihnen Erleichterung zu ermöglichen.“ Die Öffnung der Gaststätten vor Ort war in Stuttgart pandemiebedingt erst seit dem 24. Mai wieder möglich. „Wir alle bleiben in der Hoffnung, dass unsere Gastronomie keinen Lockdown mehr durchleben muss“, so Nopper weiter.

 

red

 

(Artikel aus Möhringen Aktuell, KW 39/2021)

Zurück

Einen Kommentar schreiben