Kein Rückschnitt? Es droht Gefahr!

 

Achtung Gartenbesitzer! Seit Beginn der Vegetationszeit ragen immer wieder Äste von Bäumen und Sträuchern aus Privatgrundstücken in den Straßenraum und gefährden oft die Verkehrssicherheit. Bei Geh‐ und Radwegen kann es zu gefährlichen Situationen kommen. Nach dem Straßengesetz für BW dürfen Anpflanzungen nicht angelegt werden, wenn sie die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Daher werden Grundstückseigentümer gebeten, umgehend zu prüfen, ob Sträucher oder Äste von ihrem Grundstück in den Verkehrsraum ragen. Das Tiefbauamt der Stadt ist verpflichtet, auch ohne nochmalige Aufforderung ersatzweise den Rückschnitt auf Kosten des privaten Anliegers zu vollziehen, wenn der erforderliche Rückschnitt nicht erfolgt.

 

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(Artikel aus Möhringen Aktuell, KW 19/2021)

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