Komplettverbot?

Sinn und Unsinn eines Eislauftestversuchs auf Seen

 

Der Streit um das Eislaufverbot auf Stuttgarter Seen geht in eine neue Runde. Das städtische Angebot eines möglichen Eislauftestversuchs in Abstimmung mit der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) kommt nach Ansicht Hans Hubers, des Sprechers der Bürgerinitiative Eislaufen in Möhringen, einem Komplettverbot gleich.

 

Denn die „Grundlage für einen möglichen Versuch auf einem städtischen Gewässer wäre in jedem Fall eine stabile und vor allem mehrtägige Frostperiode, um eine Mindesteisdicke von 15 Zentimetern flächig auf der gesamten Gewässeroberfläche über mehrere Tage erreichen zu können“, so der Leiter des Tiefbauamts, Jürgen Mutz, in einem Antwortschreiben an Hans Huber. Letzterer hatte sich mit seinem Anliegen an Oberbürgermeister Frank Nopper während dessen Stadtteilrundgang im vergangenen Sommer gewandt (wir berichteten).

 

Das Ergebnis des Gesprächs indes ist eher durchwachsen. Das Vorhaben eines Testversuchs „halten wir für nicht praktikabel, weil die Eisdicke von 15 Zentimetern nur sehr selten erreicht wird und es deshalb einem kompletten Verbot sehr nahe kommt“, so Huber. Im vergangenen Jahr sei dies wetterbedingt nur an drei Tagen möglich gewesen, im Jahr davor überhaupt nicht. „Warum soll erwachsenen Menschen verboten werden, was sie seit über 80 Jahren tun?“

 

Kein Unglücksfall bekannt

 

Dies betreffe insbesondere Kinder, die auf dem Probst- und Riedsee seit Generationen von ihren Eltern das Schlittschuhlaufen und Eishockeyspielen gelernt hätten. „In all den Jahrzehnten kam es unseres Wissens nach nicht zu einem einzigen Unfall“, da die Möhringer Seen flach und keine Fließgewässer seien, argumentiert Huber. Das Verbot könne dazu führen, dass die Seen nun heimlich betreten würden.

 

Amtsleiter Mutz verweist darauf, dass mit den Verbotsschildern lediglich die Polizeiverordnung der Landeshauptstadt Stuttgart von 2019 umgesetzt werde, wonach es in öffentlichen Anlagen untersagt ist, außerhalb der dafür besonders freigegebenen und entsprechenden Flächen Wintersport – also Rodeln, Ski oder eben Schlittschuhlaufen – zu betreiben. Bei einer erlaubten Betretung auf eigene Gefahr bliebe die Stadtverwaltung in der Haftung für mögliche Unfälle.

 

Von Daniel Stoll

 

 

(Artikel aus Möhringen Aktuell, KW 03/2022) 

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