Kompromiss beim Eislaufverbot bleibt bestehen

 

In puncto Eislaufverbot auf allen Stuttgarter Seen, also auch Probst- und Riedsee, bleibt es beim aktuellen Stand. „Mit dem Betretungsverbot schränken Sie die Freiheit der Stuttgarter Bürger ein, und diese Einschränkung sollte gut begründet sein“, so Hans Huber, Initiator der Bürgerinitiative Eislaufen in Möhringen, in einem Schreiben an die Stadt. Darin stellt er die Frage, ob die Stadt Stuttgart oder eine andere Kommune jemals aufgrund der inzwischen entfernten Beschilderung „Betreten der Eisfläche auf eigene Gefahr“ habe haften müssen. „Das muss das Rechtsamt prüfen“, teilt Jürgen Mutz vom Tiefbauamt auf Anfrage mit. Aus juristischen Gründen sei es nicht möglich, die alten Schilder wieder aufzustellen. Nach wie vor bietet die Stadt an, bei einer längeren Frostperiode und einer Eisdicke von mindestens 15 Zentimetern das Eislaufen unter Aufsicht der Deutschen Lebens-Rettungs- Gesellschaft (DLRG) zuzulassen. Bei diesem Vorgehen habe sich die Stadt an München und St. Moritz orientiert, erläutert Mutz und fügt hinzu: „Auch bei geringer Wassertiefe wie im Probstsee kann man ertrinken.“ Schließlich dürfe man auch im Neckar nicht baden, da man in eine Schiffsschraube geraten könne.

 

ds/Foto: cf

 

(Artikel aus Möhringen Aktuell, KW 17/2022)

Zurück

Einen Kommentar schreiben