Online – bequem und oft riskant

Im lukrativen Weihnachtsgeschäft machen nicht nur die örtlichen Einzelhändler mehr Umsatz

 

Region. Das Weihnachtsgeschäft ist angelaufen. Jeder siehts in Schaufenstern und an Verkaufstheken. Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) geht von einem um zwei Prozent steigenden Umsatz aus. Allerdings: Wachstumstreiber bleibt der Online- Handel. Gerade der aber stecke voller Risiken, warnt die Polizei und mahnt zur Vorsicht.

 

Von Klaus Grundgeiger

 

»Die Arbeitsmarktdaten sind gut, die Realeinkommen steigen und die Preissteigerungen sind moderat «, registriert der HDE und sagt dem deutschen Einzelhandel in diesem Jahr ein nominales Umsatzwachstum von 2,7 Prozent voraus. Allein in den beiden letzten Monaten des Jahres setze er 1,7 Milliarden Euro oder zwei Prozent mehr um. Damit erreiche das Weihnachtsgeschäft 2015 ein Gesamtvolumen von voraussichtlich 86,7 Milliarden Euro. Der Online-Handel werde dazu knapp über elf Milliarden Euro beisteuern und sich so auch im Weihnachtsgeschäft um zwölf Prozent steigern. Die Relation: »Der stationäre Handel erzielt knapp 19 Prozent, der E-Commerce gut 25 Prozent seines Jahresumsatzes im November und Dezember.« Zwar ist der Handel mit Waren und Dienstleistungen über das Internet aus dem Wirtschaftsleben nicht mehr wegzudenken. Aber viele bodenständige, selbstständige Einzelhändler in der Region nehmen dies und die entsprechenden Umsatzzahlen mit Schaudern zur Kenntnis, weil ihnen damit ein Teil des eigenen Umsatzes wegbricht.

 

Immer mehr Firmen machen daher Angebote via Netz und immer mehr Internet-Teilnehmer nutzen dort veröffentlichte Schnäppchen. Hinzu kommen Angebote mobiler Dienste. 62 Prozent aller Nutzer von Smartphones und Tablets haben schon E-Commerce-Dienste mobil genutzt. Experten prognostizieren eine weiterhin deutlich steigende Zahl unternehmerischer wie privater Geschäftsabwicklungen über das World Wide Web – auch mit mobilen Diensten.

 

Allerdings haben die Verbraucher nicht nur Grund zum Jubel über vermeintliche Schnäppchen. Im Zusammenhang mit ECommerce treten immer wieder eine ganze Reihe spezifischer Delikte auf. Auszüge aus diesem »Katalog«: Betrugsdelikte – vor allem beim Bezahlvorgang –, Verstöße gegen das Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht, Fälschungsdelikte, Hehlerei.

 

Wie Sie sich schützen können, erfahren Sie auf den Seiten www.polizei-beratung.de und www.kaufenmitverstand.de

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