Parkraummanagement für den Fasanenhof

 

In der letzten Sitzung vor der Sommerpause berichtete Andreas Hemmerich, Leiter des Sachgebiets Allgemeine Verkehrsplanung, von der sechsten Stufe des Parkraummanagements. Ein solches Teilgebiet mit Bewohnerparkvorrechten kann sich über maximal 1000 Meter erstrecken. Voraussetzung ist ein Mangel an privaten Stellflächen und dass Bewohner regelmäßig keine Möglichkeit haben, ihr Fahrzeug in fußläufiger Entfernung zu ihrem Wohnort abzustellen. „In Stuttgart gilt das Mischungsprinzip, das heißt, nur Anwohner mit Parkberechtigungsausweisen dürfen ohne Parkschein parken“, erläuterte Hemmerich. Für Handwerker und Lieferverkehre sollen Ausnahmegenehmigungen möglich sein. Ziele des Parkraummanagements sind somit die Privilegierung der Bewohner gegenüber Pendlern, die Reduzierung des Parksuchverkehrs und des Falschparkeranteils, die bessere Nutzung privater Stellflächen und die stärkere Verlagerung der Berufspendler auf Fahrrad und ÖPNV.

 

Was den Fasanenhof betrifft, rechnen die Verkehrsplaner durch die Verlängerung der Stadtbahnlinie U 6 zum Flughafen mit einer Verschärfung des ohnehin hohen nächtlichen Parkdrucks durch Urlaubsparker. Nach Inbetriebnahme der Stadtbahnlinie soll deshalb eine Nacherhebung durchgeführt werden, insbesondere in der Urlaubszeit. „Allerdings ist die Entlastungswirkung nachts nicht so stark“, vermutete Hemmerich. 

 

Dennoch versprechen sich die Verkehrsplaner durch die Einführung des Parkraummanagements eine Entspannung der gesamten Parksituation. Der Beschluss darüber soll nach der Sommerpause gefasst werden, die Einführung ist für das Frühjahr 2023 geplant.

 

ds 

 

(Artikel aus Möhringen Aktuell, KW 33/2021)

Zurück

Einen Kommentar schreiben