Verbotenes Vergnügen

Auch bei klirrendem Frost sind die Eisflächen in Möhringen tabu

 

Selbst bei länger anhaltenden Minustemperaturen wie noch bis Mitte Februar dürfen Eisflächen der städtischen Seen aus Sicherheitsgründen nicht betreten werden. Das gilt auch für Probst- und Riedsee. Kürzlich mussten sogar Polizei und Ordnungsamt einschreiten.

 

Von Daniel Stoll

 

„Am Sonntag, 14. Februar, hat die Polizei das harmlose Vergnügen des Eislaufens von einigen wenigen Leuten auf dem Probstsee ‚aufgelöst‘ und den See mit rot-weißen Bändern abgesperrt, um weiteres Vergnügen zu verhindern.

 

Der Tatort‘ ist wirklich beeindruckend“, hat uns ein Leser mit ironischem Unterton benachrichtigt. Doch was so manchem als übertriebene Maßnahme anmutet, hat seinen guten Grund: Die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) rät, Eisflächen auf Seen erst ab einer Dicke von 15, bei fließenden Gewässern ab 20 Zentimetern Dicke zu betreten. Allerdings reichen dazu ein paar kalte Tage wie Anfang Februar beileibe nicht aus. „In Stuttgart ist das Betreten der Eisflächen aus Sicherheitsgründen grundsätzlich verboten“, teilt Pressesprecherin Nora Lenz-Gaspary mit. Dennoch waren sämtliche Seen stark von Schlittschuhläufern frequentiert – teilweise befanden sich bis zu 100 Personen auf dem Eis. Darunter waren auch der Probstsee und selbst der abgesperrte Riedsee, obwohl dieser derzeit bekanntlich kaum noch Wasser aufweist, um das Ausbaggern des Schlamms zu ermöglichen. „Wir haben die Menschen mittels Lautsprecherdurchsagen aufgefordert, die Eisflächen zu verlassen“, berichtet Polizeisprecher Sven Burkhardt. Bleibt zu hoffen, dass dies allen nachhaltig im Gedächtnis bleibt – schließlich kann es auch im März noch frostig werden. Und der nächste Winter kommt bestimmt.

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