Wie es nun weitergeht

Corona: Guter Rat bleibt gefragt

 

Die Informationen über Corona sind teilweise verwirrend. Deshalb haben wir hier für unsere Leserinnen und Leser wesentliche Hinweise zusammengestellt.

 

Seit dem 3. April gilt in Baden- Württemberg eine neue Corona- Verordnung. Damit fallen weitreichende Schutzmaßnahmen weg, für die es aufgrund des neuen Infektionsschutzgesetzes des Bundes keine rechtliche Grundlage mehr gibt. Maskenpflicht (medizinische Maske oder FFP2-Maske) besteht jedoch weiter im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), in Arzt- und Zahnarztpraxen, in Einrichtungen, Fahrzeugen und an Einsatzorten der Rettungsdienste sowie in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe. Maskenpflichten gelten auch in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Dialyse- und Eingliederungshilfeeinrichtungen sowie ambulanten Pflegediensten. Verantwortungsvolles Handeln und Vorsicht im Kontakt mit Menschen, deren Gesundheit bei einer Infektion mit SARSCoV- 2 besonders gefährdet ist, sind weiterhin notwendig. Nach den bisherigen Erfahrungen in der Pandemie hat sich das Tragen einer Maske als wirksames Mittel zum Eigenund Fremdschutz erwiesen. Sowohl die Landesregierung als auch die Stadt empfehlen daher dringend, weiterhin eigenverantwortlich eine Maske zu tragen sowie einen Mindestabstand zu anderen Personen einzuhalten.

 

Wer Hilfe sucht, findet guten Rat telefonisch beim Gesundheitsamt der Stadt rund um die Uhr unter 0711/216-593 09. Im Internet sind Informationen zu finden auf

 

1. Seiten der Landesregierung: www.baden-wuerttemberg. de/de/service/aktuelle-infos- zu-corona/

2. Seiten der Stadt Stuttgart:

o allgemein: coronavirus.stuttgart.de

o Impfangebote: www.stuttgart. de/offenes-impfen

o PCR-Testungen und Antigen- Schnelltestungen: www.stuttgart.de/leben/ gesundheit/corona/ schnelltestzentren.php

 

Von Klaus Grundgeiger

 

(Artikel aus Möhringen Aktuell, KW 17/2022)

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